Ein nachweisbarer HFU-Eintrag zum maßgeblichen Zahlungszeitpunkt kann die Haftung nach § 67a ASVG ausschließen.
Halten Sie den Auftragnehmer, den Zahlungsbetrag, das Zahlungsdatum und den Ausdruck oder die elektronische Dokumentation der HFU-Einsichtnahme zusammen. Der maßgebliche Zeitpunkt ist die Rechtshandlung, mit der die Werklohnschuld erfüllt wird.
Prüfen Sie zusätzlich, ob die Leistung als Arbeitskräfteüberlassung einzuordnen ist und ob die Vertrags- und Zahlungsunterlagen vollständig sind. Bei einem Streit über Eintrag, Zahlung oder Leistungsart sollte die Haftung vor der nächsten Zahlung rechtlich eingeordnet werden.