Vor der Umsetzung lässt sich das Risiko meist am besten steuern.
Prüfen Sie das Baugebrechen und den Sicherungsauftrag vor Bestellung, Baubeginn oder Antragstellung anhand von Plan, Grundstück und Verfahrensstand.
So bleiben Gestaltungsspielraum, Beweise und Verhandlungsposition erhalten.